Obligatorischer Hundehalter*innenkurs

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Die Grundlage

Wer im Kanton Thurgau einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen obligatorischen Hundehalter*innenkurs absolvieren.

Dieser Kurs umfasst mindestens 10 Lektionen.

Seit dem 1. April 2024 ist dieses Obligatorium unabhängig vom Gewicht des Hundes.

Nach Kursabschluss wird eine Kursbestätigung ausgestellt, welche von Gemeinden oder dem Veterinäramt jederzeit eingefordert werden kann.

Trainingsschwerpunkte

From $99

Nebst vorgegebenen Themen wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt, fliesst Folgendes in jede Trainingslektion mit ein: 

  • Kommunikation zwischen Mensch und Hund wie das Trainieren eines Markersignals oder die Interpretation der Körpersprache.
  • Einsatz von Belohnungen.
  • Verhalten und Impulskontrolle trainieren, Ängste überwinden.
  • Entspannung / Pause
  • Spielverhalten und Beschäftigung des Hundes

Termine

Individuell zusammenstellbar, sei es im Gruppen- oder Einzeltraining oder auch in Kombination. Das Gruppentraining ist auf 4-5 Mensch-Hund-Teams beschränkt.

Trainings - Orte

Der Trainingsort ist abhängig vom Trainingsinhalt: Im öffentlichen Raum oder in der Trainingshalle der Hundeschule Hundumsicht, Sommeri.

Preise

Gruppentraining: CHF 35.- pro Trainingseinheit
Einzeltraining: CHF 85.- pro Trainingseinheit

Im Preis inbegriffen

Individuell zusammengestellte Trainingslektionen

Schriftliche Trainingsanleitungen der Übungen

Kursbestätigung

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